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   Platzordnung des Hundesportvereines Falkenberg-Uebigau e.V.
   Mit Betreten des Geländes des Hundevereins Falkenberg / Uebigau e.V.erklären sich alle Mitglieder und Gäste mit der Platzordnung
 einverstanden.
 Als anerkannt gelten ebenso die Hundeverordnung des Landes
 Brandenburg und die Einhaltung des Tierschutzgesetzes.
 
 Eine gültige Impfung und Haftpflichtversicherung sind nachzuweisen.
 
 Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten.
 
 Jeder Hundeführer ist allein verantwortlich für seinen Hund.
 
 Die Hunde sind auf dem Vereinsgelände grundsätzlich an der
 Leine zu führen. Bei entsprechendem Ausbildungsstand des
 Hundes und bei Prüfungen, die eine Freifolge des Hundes erfordern,
 kann der Hund auf dem Übungsgelände - auf eigene Gefahr
 und Verantwortung des Hundeführers - frei geführt werden.
 
 Die Hunde, die Ihre Übung beendet haben, müssen außerhalb des
 Ausbildungsplatzsichtbereiches untergebracht werden. Dafür gibt es
 Boxen hinter dem Vereinsgebäude. Die Boxentüren sind nach
 Verbringung bzw. Abholung des Hundes zu schließen.
 
 Jeder Hundeführer ist verpflichtet, vor der Übungsstunde seinem
 Hund genügend Auslauf zu verschaffen, um so einer unnötigen
 Verschmutzung des Übungsgeländes vorzubeugen. Trotzdem
 entstandene Verunreinigungen, müssen vom Hundeführer selbst
 entfernt werden.
 
 Läufige Hündinnen sind vom Übungsbetrieb fernzuhalten;
 eine Ausnahme gilt bei der Durchführung von Prüfungen.
 
 Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen die Anordnungen
 des Ausbilders oder des Vorstandes können den Ausschluss vom
 Übungsbetrieb oder den Ausschluss aus dem Verein zur Folge
 haben.
 
 Kranke oder mit einer ansteckenden Krankheit behaftete Hunde
 (z.B. Durchfall, Flohbefall) sind vom Besuch des Übungsgeländes
 ausgeschlossen.
 
 Mitgliedern ist es gestattet, den Platz auch außerhalb der offiziellen
 Ausbildungszeiten zu nutzen.
 
 
 Voraussetzung für die Nutzung des Platzes ist eine gültige Impfung des Hundes sowie eine Hundehalter- Haftpflichtversicherung.
 Besucher müssen vor Betreten des Platzes mit dem Hund den
 Impfausweis des Hundes mit gültigem Impfschutz sowie den
 Nachweis einer bestehenden Tierhalterhaftpflichtversicherung
 vorlegen.
 Unbefugtes Betreten des Platzes ist verboten!
 
     Die vollständige Platzordnung hängt auch im Vereinsgebäude aus. |